Oftsmals kommt es vor, dass sich die Pflegbedürftigkeit bzw. der Allgemeinszustands über die Zeit verändert. Hier beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich über weitere oder alternative Versorgungsmöglichkeiten.
Alle Menschen mit Pflegegrad, die keine Leistungen in Anspruch nehmen (alles intern in der Familie organisieren) brauchen verpflichtende Beratungseinsätze.
Wer zuhause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, erhält in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege. In vielen Fällen ist dieses verpflichtend. Der Beratungsbesuch ist eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, bei der die Qualität der Pflege zuhause gestärkt und gewährleistet werden soll. Während des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI können Pflegepersonen hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation erhalten. pflege.de verrät Ihnen, wie Sie das Beratungsgespräch nach § 37.3 gewinnbringend für sich nutzen können.
Quelle: pflege.de, abgerufen am 09.06.2021